Disponent/in für Pflege- und Betreuungsdienst in Kempen

Festanstellung, Vollzeit · Neukirchen-Vluyn

Ihre Aufgaben
Ihre Aufgaben
DAS SIND DEINE AUFGABEN

  • Verantwortung für die Wirtschaftliche und kompetente Einsatzplanung der Mitarbeiter
  • Erstellen des Dienstplanes
  • Klärung der Kostenübernahme durch die Kostenträger
  • allgemeine Bürotätigkeiten
  • Organisation
  • Durchführung von Teamsitzungen mit den Mitarbeitern
  • Kommunikation mit Kunden / Mitarbeitern / Kostenträgern
Ihr Profil
DAS BRINGST DU MIT
  • Hohe Selbstständigkeit, Engagement und Zuverlässigkeit
  • Mit Herz dabei und immer einen Schritt voraus
  • Respekt und Verständnis im Umgang mit alten und kranken Menschen
  • Hohe Empathie
  • Führerschein und ein eigenes Fahrzeug
  • Ausgeprägte soziale Kompetenzen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Eventuell erste Erfahrungen als Teamleiter/-in
Warum wir?
WIR BIETEN

  • Flexible Arbeitszeiten und Arbeitsmodelle
  • Unbefristete Festanstellung
  • KEINE Wochenendarbeit - Bei uns hast du am Wochenende FREI
  • Moderner und Zukunftsorientierter Arbeitsplatz
  • betriebliche Altersvorsorge mit überdurchschnittlicher Zuzahlung des Arbeitgebers von 25%
  • 2500€ + Erfolgsbonus
  • Kollegialer Umgang in einem stetig wachsenden Team
  • Kostenlose Getränke
Weitere Verdienstmöglichkeiten und Leistungen besprechen wir gerne im persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf dich!
Über uns

In Würde alt werden – im vertrauten Zuhause

So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen.
Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten.
Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind.
Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.
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